Gerichtsgutachten
Aufgrund der Komplexität gastgewerblicher Objekte sind bei gerichtlichen Auseinandersetzungen branchenspezifische Erfahrungen und Kenntnisse von Gastroberatern hinzu zuziehen. Unsere Spezialisten unterstützen neutral Gerichte oder parteiisch Verfahrensbeteiligte, sowohl während eines bestehenden Gerichtsverfahrens oder außergerichtlich mit schriftlichen Gastronomiegutachten. Im Auftrag von Gerichten in den unterschiedlichsten Instanzen, erstellen unsere Gutachter Sachverständigengutachten in allen, die Gastronomie betreffenden, Streitfragen, insbesondere zu wirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei müssen die vom Gericht beauftragten Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (vom 01.08.2013) das Honorar und die Auslagen abrechnen. Die IHK's haben in diesem Zusammenhang zur außergerichtlichen Streitbeilegung Formulierungsvorschläge für Vertragsklauseln zu einem Schlichtungs-, Schieds- und Mediationsverfahren erarbeitet. Details finden Sie hier...