Fördermittel im Gastgewerbe
Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der rechtzeitigen Förderung von Unternehmen erkannt und unterstützt professionelle Gastronomieberatung finanziell. Aktuell gibt es Fördermöglichkeiten durch unterschiedlichste Institutionen, die junge Unternehmen, Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten in Anspruch nehmen können.
Die Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft und Energie gibt hierzu einen Überblick. Die Beratungsförderung für sog. akkreditierte Berater der Beraterbörse (spezialisierte Gastronomieberater) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sieht eine 50% Förderung von max. 4.000 € Beratungskosten (Berlin, Leipzig und alte Bundesländer), 60% (Region Lüneburg) bzw. 80% (neue Bundesländer) für junge Unternehmen vor. Bei Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt der max. Beratungskostenbetrag 3.000 €, der anteilig gefördert wird. Die Beratung ist jedoch zeitlich auf 6 Monate befristet und darf nicht mehr als 5 Tage in Anspruch nehmen. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie hier.
Zusätzlich werden spezielle Beratungen gefördert. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen die von folgenden Personengruppen geleitet werden: Frauen, Migrantinnen bzw. Migranten, Menschen mit anerkannter Behinderung. Hier werden insbesondere folgende Themen beraten: betriebliche Integration, Arbeitsgestaltung, Fachkräftegewinnung, Gleichstellung, Altersgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.