Betriebsprüfung

Das Gastgewerbe gilt für die Finanzverwaltung als Risikobranche. Nicht jeder der seine Geschäfte ordentlich führt und korrekt verbucht, wird von der Betriebsprüfung verschont. Tatsache ist, dass Betriebsprüfer in der Praxis schnell die gesamte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer des Finanzamtes verstärkt spezieller Software und der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei weichen die angegebenen Zahlen nicht selten von der statistischen Norm ab. Gesucht und überprüft werden insbesondere: 

  • Manipulationen im Einnahmebereich,
  • Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung,
  • Kalkulation und komplette Finanzierung,
  • Lebensstandard und Entnahmeverhalten.

Von besonderer Bedeutung ist für jede Verprobung die Überprüfung der Abweichungen zwischen dem zu verprobenden Betrieb von denen des Normalbetriebs, wie ihn der Richtsatz der Prüfer beschreibt. Aufgrund der Besonderheiten jedes einzelnen gastronomischen Betriebes und der notwendigen Branchenkenntnisse unterstützen wir Sie bei der Argumentation. Bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem Risiko für Sie wird, besonders aber dann, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", bieten unsere Gastroberater Ihnen sofortige Beratung und Unterstützung in der Gastronomieberatung an.

Die wesentlichen Punkte zur Betriebsprüfung finden Sie hier...